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Funktionsprüfung der
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Nach Einsetzen der Batterien durchläuft das Gerät den Selbsttest.
Gleichzeitig erfolgt ein Warnton und das Gerät schaltet auf die Dosisanzeige.
Die akustische Einzelimpulsanzeige ist einzuschalten. Unter dem Einfluss der
natürlichen Umgebungsstrahlung werden ca. 2 Imp/min ausgelöst. Durch die schwankende
Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung sind die Einzelimpulse unregelmäßig
in ihrer zeitlichen Verteilung.
Für ergänzende Messungen oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung wird ein
Prüfstrahler (z. B. GRAETZ "PS 9") verwendet. Im Allgemeinen nutzt man 137Cs
mit einer Aktivität von 333 kBq; Caesium hat eine Halbwertzeit von 30 Jahren. Der
Prüfstrahler ist dem Aufbewahrungsbehälter zu entnehmen und auf die punktförmige
Zählrohrmarkierung an der Gerätestirnseite zu halten. Unter Einfluss der radioaktiven
Strahlung ertönt die akustische Einzelimpulsanzeige.
Ist die Dosisleistungsanzeige aktiviert, erscheint ein Wert von ca.
70 - 100 µSv/h. Nach Entfernen des Prüfstrahlers "PS 9" wird die
7,5 µSv/h-Warnschwelle eingeschaltet und ihre Funktion überprüft, indem
der Prüfstrahler "PS 9" erneut auf die Zählrohrmarkierung gesetzt wird.
Nach der Kontrollmessung ist der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter
unterzubringen. Wird ein Fehler festgestellt, der nicht durch den Anwender behoben
werden kann, ist das Gerät zur Instandsetzung an das Herstellerwerk
GRAETZ einzusenden.
Die nachstehend beschriebene Messung gilt nur für geeichte
Geräte des Typs ED 150:
Mittels Tastatur einen "RESET" durchführen. Gerät in die Prüfvorrichtung PV-EDW
einsetzen. Den Prüfstrahler aus dem Aufbewahrungsbehälter entnehmen und in die
Prüfvorrichtung einschrauben. Stoppuhr starten. Es wird die Zeit für eine Dosis
von mindestens 100 µSv ermittelt. Die Messzeit beträgt beim GRAETZ "PS 9" ca. 2500 s
(43 min). Die Berechnung der Kontrollzeit tk erfolgt nach folgender Formel:
Dabei bedeuten:
Um die zeitliche Aktivitätsabnahme des Prüfstrahlers zu eliminieren, ist der
Korrekturfaktor kz einzurechnen (siehe
Tabelle kz). Durch diese Korrektur wird die zu einem Zeitpunkt t
vom Benutzer ermittelte Kontrollzeit tk in einen Wert t'k
umgerechnet, die sich zum Bezugszeitpunkt t=0 (Zeitpunkt der Eichung der
Kontrollvorrichtung) ergeben hätte. t'k ist der Wert, der mit der vom
Eichamt vorgegebenen Kontrollzeit tk0 zu vergleichen ist.
t'k = tk / kz
Die Verkehrsfehlergrenzen werden eingehalten, wenn:
tk, min < t'k < tk, max
Hierbei bezeichnen tk, min und tk, max
die von der Eichbehörde festgelegten unteren und oberen Grenzen der Kontrollzeit.
Verkehrsfehlergrenzen und Messverfahren sind dem Eichschein bzw. der Gebrauchsanweisung
der Geräte oder der entsprechenden Prüfvorrichtungen zu entnehmen. Nach der
Kontrollmessung wird der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter untergebracht.
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Alle Schalter im Schalterraum auf "AUS-Position". Das Display zeigt 0,000 mSv
beim EDW 150 F und 0 µSv beim EDW 150 sowie "Batt. OK" an. Durch kurzes Ein- und
Ausschalten des Schalters 4 (Reset/Test) "RESET" des Gerätes durchführen. Für ca.
2 Sekunden werden alle im Display vorhandenen Zeichen angesteuert.
Warnschwellenschalter beim EDW 150 F zunächst in Stellung 5 mSv und beim EDW 150
in Stellung 200 µSv bringen. Dann Schalter 4 erneut auf "EIN" stellen ("Testbetrieb").
Das Display beginnt hochzuzählen. Kontrollieren, ob Warnton bei Erreichen der
eingestellten Dosiswarnschwelle ertönt. Auf diese Weise alle Dosiswarnschwellen
bis 250 mSv beim EDW 150 F bzw. bis 2000 µSv beim EDW 150 kontrollieren.
Im "Testbetrieb" Schalter 1 auf "EIN" stellen. Die Dosisleistungswarnschwelle
warnt intermittierend. Sollte eine Dosisleistungswarnschwelle bereits überschritten
sein und der Dauerton ertönt, ist die nächsthöhere Warnschwelle anzuwählen.
Nach Abschluss der vorangegangenen Prüfungen wird das Gerät durch kurzes
Ein-/Ausschalten (Schalter 4) wieder auf 0 gesetzt.
Die Funktionsprüfung des Zählrohres ist aufgrund der natürlichen Umgebungsstrahlung
möglich. Mittels Schalter 3 wird die akustische Einzelimpulsanzeige aktiviert.
Durch die natürliche Umgebungsstrahlung wird im Mittel ca. 1 Impuls pro 5 Minuten erzeugt.
Durch die schwankende Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung sind die
Einzelimpulse unregelmäßig in ihrer zeitlichen Verteilung.
Für ergänzende Messungen oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung ist ein
Prüfstrahler (z. B. GRAETZ "PS 9") erforderlich. Im Allgemeinen verwendet man
137Cs mit einer Aktivität von 333 kBq; Caesium hat eine Halbwertzeit
von 30 Jahren. Der Prüfstrahler ist dem Aufbewahrungsbehälter zu entnehmen und
auf die punktförmige Zählrohrmarkierung an der Gerätestirnseite zu halten. Unter
Einfluss der radioaktiven Strahlung muss die akustische Einzelimpulsanzeige ertönen
und das Sternchen im Display aufleuchten. Anschließend Schalter 1 auf "EIN"
schalten und die Funktion der akustischen Dosisleistungswarnschwelle (25 mSv/h)
überprüfen.
Für Kontrollmessungen zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist zusätzlich eine
Prüfvorrichtung PV-EDW erforderlich.
Die nachstehend beschriebene Messung gilt nur für geeichte
Geräte des Typs EDW 150:
Mittels Schalter 4 durch kurzes Ein-/Ausschalten einen "RESET" durchführen.
Gerät in die Prüfvorrichtung PV-EDW einsetzen. Den Prüfstrahler aus dem
Aufbewahrungsbehälter entnehmen und in die Prüfvorrichtung einschrauben. Stoppuhr
starten. Es wird die Zeit für eine Dosis von mindestens 100 µSv ermittelt.
Die Messzeit beträgt beim GRAETZ "PS 9" ca. 2500 s (43 min). Die Berechnung der
Kontrollzeit tk erfolgt nach folgender Formel:
Dabei bedeuten:
Um die zeitliche Aktivitätsabnahme des Prüfstrahlers zu eliminieren, ist der Korrekturfaktor kz einzurechnen (siehe Tabelle kz). Durch diese Korrektur wird die zu einem Zeitpunkt t vom Benutzer ermittelte Kontrollzeit tk in einen Wert t'k umgerechnet, die sich zum Bezugszeitpunkt t=0 (Zeitpunkt der Eichung der Kontrollvorrichtung) ergeben hätte. t'k ist der Wert, der mit der vom Eichamt vorgegebenen Kontrollzeit tk0 zu vergleichen ist.
t'k = tk / kz
Die Verkehrsfehlergrenzen werden eingehalten, wenn:
k, min < t'k < tk, max
Hierbei bezeichnen tk, min und tk, max die von der Eichbehörde
festgelegten unteren und oberen Grenzen der Kontrollzeit.
Verkehrsfehlergrenzen und Messverfahren sind dem Eichschein bzw. der Gebrauchsanweisung
der Geräte oder der entsprechenden Prüfvorrichtungen zu entnehmen. Nach der
Kontrollmessung wird der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter untergebracht.
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Nach Einschalten des Gerätes durchläuft das Gerät den Selbsttest. Es erfolgt ein
Warnton und das Gerät schaltet gleichzeitig auf die Dosis- und Dosisleistungsanzeige.
Die akustische Einzelimpulsanzeige ist einzuschalten. Die Dosisleistungswarnschwellen
sind auszuschalten und ein "RESET" ist durchzuführen. Unter dem Einfluss der
natürlichen Umgebungsstrahlung werden ca. 2 Imp/min ausgelöst. Durch die schwankende
Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung sind die Einzelimpulse unregelmäßig
in ihrer zeitlichen Verteilung.
Für ergänzende Messungen oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung wird ein
Prüfstrahler (z. B. GRAETZ "PS 9") verwendet. Im Allgemeinen nutzt man 137Cs
mit einer Aktivität von 333 kBq; Caesium hat eine Halbwertzeit von 30 Jahren. Der
Prüfstrahler ist dem Aufbewahrungsbehälter zu entnehmen und auf die Zählrohrmarkierung
an der Gerätestirnseite zu halten. Unter Einfluss der radioaktiven Strahlung ertönt
die akustische Einzelimpulsanzeige.
Als Dosisleistungsanzeige erscheint ein Wert von ca. 70 - 100 µSv/h.
Nach Entfernen des Prüfstrahlers "PS 9" wird die Einzelimpulsanzeige abgeschaltet
und die 7,5 µSv/h-Warnschwelle eingeschaltet. Die Funktion der Warnschwelle
wird überprüft, indem der Prüfstrahler "PS 9" erneut auf die Zählrohrmarkierung
gesetzt wird.
Für Kontrollmessungen zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist zusätzlich eine
Prüfvorrichtung PV-GPD erforderlich.
Die nachstehend beschriebene Messung gilt nur für geeichte
Geräte des Typs GPD 100:
Das GPD 100 einschalten und "RESET" durchführen. Die Dosiswarnung ist auf
100 µSv einzustellen. Bitte darauf achten, dass weder Dosiswarnschwellen kleiner
100 µSv noch Dosisleistungswarnschellen eingestellt sind, da sonst während
der Messung Warnschwellen überschritten werden können.
Den Prüfstrahler GRAETZ "PS 9" aus dem Bleibehälter entnehmen und in die
Prüfvorrichtung einschrauben. Danach das GPD 100 in die Kontrollvorrichtung
einsetzen und gleichzeitig eine Stoppuhr starten. Die Messzeit beträgt beim
GRAETZ "PS 9" ca. 2500 s (43 min.). Es wird die Zeit tk
für eine Dosis von mindestens 100 µSv ermittelt. Die Zeit tk wird
nach folgender Formel berechnet:
Dabei bedeuten:
Um die zeitliche Aktivitätsabnahme des Prüfstrahlers zu eliminieren, ist der Korrekturfaktor kz einzurechnen (siehe Tabelle kz). Durch diese Korrektur wird die zu einem Zeitpunkt t vom Benutzer ermittelte Kontrollzeit tk in einen Wert t'k umgerechnet, die sich zum Bezugszeitpunkt t=0 (Zeitpunkt der Eichung der Kontrollvorrichtung) ergeben hätte. t'k ist der Wert, der mit der vom Eichamt vorgegebenen Kontrollzeit tk0 zu vergleichen ist.
t'k = tk / kz
Die Verkehrsfehlergrenzen werden eingehalten, wenn:
tk, min < t'k < tk, max
Hierbei bezeichnen tk, min und tk, max die von der
Eichbehörde festgelegten unteren und oberen Grenzen der Kontrollzeit.
Verkehrsfehlergrenzen und Messverfahren sind dem Eichschein bzw. der
Gebrauchsanweisung der Geräte oder der entsprechenden Prüfvorrichtung zu entnehmen.
Nach der Kontrollmessung wird der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter
untergebracht.
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