GRAETZ Strahlungsmeßtechnik Altena


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Funktionsprüfung der
GRAETZ-Dosismessgeräte
ED 150,
EDW 150 / EDW 150 F und
GPD 100





Prüfschritte für das ED 150


Nach Einsetzen der Batterien durchläuft das Gerät den Selbsttest. Gleichzeitig erfolgt ein Warnton und das Gerät schaltet auf die Dosisanzeige.

Die akustische Einzelimpulsanzeige ist einzuschalten. Unter dem Einfluss der natürlichen Umgebungsstrahlung werden ca. 2 Imp/min ausgelöst. Durch die schwankende Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung sind die Einzelimpulse unregelmäßig in ihrer zeitlichen Verteilung.

Für ergänzende Messungen oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung wird ein Prüfstrahler (z. B. GRAETZ "PS 9") verwendet. Im Allgemeinen nutzt man 137Cs mit einer Aktivität von 333 kBq; Caesium hat eine Halbwertzeit von 30 Jahren. Der Prüfstrahler ist dem Aufbewahrungsbehälter zu entnehmen und auf die punktförmige Zählrohrmarkierung an der Gerätestirnseite zu halten. Unter Einfluss der radioaktiven Strahlung ertönt die akustische Einzelimpulsanzeige.

Ist die Dosisleistungsanzeige aktiviert, erscheint ein Wert von ca. 70 - 100 µSv/h. Nach Entfernen des Prüfstrahlers "PS 9" wird die 7,5 µSv/h-Warnschwelle eingeschaltet und ihre Funktion überprüft, indem der Prüfstrahler "PS 9" erneut auf die Zählrohrmarkierung gesetzt wird.

Nach der Kontrollmessung ist der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter unterzubringen. Wird ein Fehler festgestellt, der nicht durch den Anwender behoben werden kann, ist das Gerät zur Instandsetzung an das Herstellerwerk GRAETZ einzusenden.


Die nachstehend beschriebene Messung gilt nur für geeichte Geräte des Typs ED 150:

Mittels Tastatur einen "RESET" durchführen. Gerät in die Prüfvorrichtung PV-EDW einsetzen. Den Prüfstrahler aus dem Aufbewahrungsbehälter entnehmen und in die Prüfvorrichtung einschrauben. Stoppuhr starten. Es wird die Zeit für eine Dosis von mindestens 100 µSv ermittelt. Die Messzeit beträgt beim GRAETZ "PS 9" ca. 2500 s (43 min). Die Berechnung der Kontrollzeit tk erfolgt nach folgender Formel:

Formel

Dabei bedeuten:


Um die zeitliche Aktivitätsabnahme des Prüfstrahlers zu eliminieren, ist der Korrekturfaktor kz einzurechnen (siehe Tabelle kz). Durch diese Korrektur wird die zu einem Zeitpunkt t vom Benutzer ermittelte Kontrollzeit tk in einen Wert t'k umgerechnet, die sich zum Bezugszeitpunkt t=0 (Zeitpunkt der Eichung der Kontrollvorrichtung) ergeben hätte. t'k ist der Wert, der mit der vom Eichamt vorgegebenen Kontrollzeit tk0 zu vergleichen ist.

t'k = tk / kz


Die Verkehrsfehlergrenzen werden eingehalten, wenn:

tk, min < t'k < tk, max


Hierbei bezeichnen tk, min und tk, max die von der Eichbehörde festgelegten unteren und oberen Grenzen der Kontrollzeit.

Verkehrsfehlergrenzen und Messverfahren sind dem Eichschein bzw. der Gebrauchsanweisung der Geräte oder der entsprechenden Prüfvorrichtungen zu entnehmen. Nach der Kontrollmessung wird der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter untergebracht.

Wird ein Fehler festgestellt, der nicht durch den Anwender behoben werden kann, ist das Gerät zur Instandsetzung an das Herstellerwerk GRAETZ einzusenden.




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Prüfschritte für das EDW 150 / EDW 150F


Alle Schalter im Schalterraum auf "AUS-Position". Das Display zeigt 0,000 mSv beim EDW 150 F und 0 µSv beim EDW 150 sowie "Batt. OK" an. Durch kurzes Ein- und Ausschalten des Schalters 4 (Reset/Test) "RESET" des Gerätes durchführen. Für ca. 2 Sekunden werden alle im Display vorhandenen Zeichen angesteuert.

Warnschwellenschalter beim EDW 150 F zunächst in Stellung 5 mSv und beim EDW 150 in Stellung 200 µSv bringen. Dann Schalter 4 erneut auf "EIN" stellen ("Testbetrieb"). Das Display beginnt hochzuzählen. Kontrollieren, ob Warnton bei Erreichen der eingestellten Dosiswarnschwelle ertönt. Auf diese Weise alle Dosiswarnschwellen bis 250 mSv beim EDW 150 F bzw. bis 2000 µSv beim EDW 150 kontrollieren.

Im "Testbetrieb" Schalter 1 auf "EIN" stellen. Die Dosisleistungswarnschwelle warnt intermittierend. Sollte eine Dosisleistungswarnschwelle bereits überschritten sein und der Dauerton ertönt, ist die nächsthöhere Warnschwelle anzuwählen.

Nach Abschluss der vorangegangenen Prüfungen wird das Gerät durch kurzes Ein-/Ausschalten (Schalter 4) wieder auf 0 gesetzt.

Die Funktionsprüfung des Zählrohres ist aufgrund der natürlichen Umgebungsstrahlung möglich. Mittels Schalter 3 wird die akustische Einzelimpulsanzeige aktiviert. Durch die natürliche Umgebungsstrahlung wird im Mittel ca. 1 Impuls pro 5 Minuten erzeugt. Durch die schwankende Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung sind die Einzelimpulse unregelmäßig in ihrer zeitlichen Verteilung.

Für ergänzende Messungen oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung ist ein Prüfstrahler (z. B. GRAETZ "PS 9") erforderlich. Im Allgemeinen verwendet man 137Cs mit einer Aktivität von 333 kBq; Caesium hat eine Halbwertzeit von 30 Jahren. Der Prüfstrahler ist dem Aufbewahrungsbehälter zu entnehmen und auf die punktförmige Zählrohrmarkierung an der Gerätestirnseite zu halten. Unter Einfluss der radioaktiven Strahlung muss die akustische Einzelimpulsanzeige ertönen und das Sternchen im Display aufleuchten. Anschließend Schalter 1 auf "EIN" schalten und die Funktion der akustischen Dosisleistungswarnschwelle (25 mSv/h) überprüfen.

Für Kontrollmessungen zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist zusätzlich eine Prüfvorrichtung PV-EDW erforderlich.


Die nachstehend beschriebene Messung gilt nur für geeichte Geräte des Typs EDW 150:

Mittels Schalter 4 durch kurzes Ein-/Ausschalten einen "RESET" durchführen. Gerät in die Prüfvorrichtung PV-EDW einsetzen. Den Prüfstrahler aus dem Aufbewahrungsbehälter entnehmen und in die Prüfvorrichtung einschrauben. Stoppuhr starten. Es wird die Zeit für eine Dosis von mindestens 100 µSv ermittelt. Die Messzeit beträgt beim GRAETZ "PS 9" ca. 2500 s (43 min). Die Berechnung der Kontrollzeit tk erfolgt nach folgender Formel:

Formel

Dabei bedeuten:


Um die zeitliche Aktivitätsabnahme des Prüfstrahlers zu eliminieren, ist der Korrekturfaktor kz einzurechnen (siehe Tabelle kz). Durch diese Korrektur wird die zu einem Zeitpunkt t vom Benutzer ermittelte Kontrollzeit tk in einen Wert t'k umgerechnet, die sich zum Bezugszeitpunkt t=0 (Zeitpunkt der Eichung der Kontrollvorrichtung) ergeben hätte. t'k ist der Wert, der mit der vom Eichamt vorgegebenen Kontrollzeit tk0 zu vergleichen ist.

t'k = tk / kz


Die Verkehrsfehlergrenzen werden eingehalten, wenn:

k, min < t'k < tk, max

Hierbei bezeichnen tk, min und tk, max die von der Eichbehörde festgelegten unteren und oberen Grenzen der Kontrollzeit.

Verkehrsfehlergrenzen und Messverfahren sind dem Eichschein bzw. der Gebrauchsanweisung der Geräte oder der entsprechenden Prüfvorrichtungen zu entnehmen. Nach der Kontrollmessung wird der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter untergebracht.

Wird ein Fehler festgestellt, der nicht durch den Anwender behoben werden kann, ist das Gerät zur Instandsetzung an das Herstellerwerk GRAETZ einzusenden.



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Prüfschritte für das GPD 100

Nach Einschalten des Gerätes durchläuft das Gerät den Selbsttest. Es erfolgt ein Warnton und das Gerät schaltet gleichzeitig auf die Dosis- und Dosisleistungsanzeige.

Die akustische Einzelimpulsanzeige ist einzuschalten. Die Dosisleistungswarnschwellen sind auszuschalten und ein "RESET" ist durchzuführen. Unter dem Einfluss der natürlichen Umgebungsstrahlung werden ca. 2 Imp/min ausgelöst. Durch die schwankende Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung sind die Einzelimpulse unregelmäßig in ihrer zeitlichen Verteilung.

Für ergänzende Messungen oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung wird ein Prüfstrahler (z. B. GRAETZ "PS 9") verwendet. Im Allgemeinen nutzt man 137Cs mit einer Aktivität von 333 kBq; Caesium hat eine Halbwertzeit von 30 Jahren. Der Prüfstrahler ist dem Aufbewahrungsbehälter zu entnehmen und auf die Zählrohrmarkierung an der Gerätestirnseite zu halten. Unter Einfluss der radioaktiven Strahlung ertönt die akustische Einzelimpulsanzeige.

Als Dosisleistungsanzeige erscheint ein Wert von ca. 70 - 100 µSv/h. Nach Entfernen des Prüfstrahlers "PS 9" wird die Einzelimpulsanzeige abgeschaltet und die 7,5 µSv/h-Warnschwelle eingeschaltet. Die Funktion der Warnschwelle wird überprüft, indem der Prüfstrahler "PS 9" erneut auf die Zählrohrmarkierung gesetzt wird.

Für Kontrollmessungen zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist zusätzlich eine Prüfvorrichtung PV-GPD erforderlich.


Die nachstehend beschriebene Messung gilt nur für geeichte Geräte des Typs GPD 100:

Das GPD 100 einschalten und "RESET" durchführen. Die Dosiswarnung ist auf 100 µSv einzustellen. Bitte darauf achten, dass weder Dosiswarnschwellen kleiner 100 µSv noch Dosisleistungswarnschellen eingestellt sind, da sonst während der Messung Warnschwellen überschritten werden können.

Den Prüfstrahler GRAETZ "PS 9" aus dem Bleibehälter entnehmen und in die Prüfvorrichtung einschrauben. Danach das GPD 100 in die Kontrollvorrichtung einsetzen und gleichzeitig eine Stoppuhr starten. Die Messzeit beträgt beim GRAETZ "PS 9" ca. 2500 s (43 min.). Es wird die Zeit tk für eine Dosis von mindestens 100 µSv ermittelt. Die Zeit tk wird nach folgender Formel berechnet:

Formel

Dabei bedeuten:


Um die zeitliche Aktivitätsabnahme des Prüfstrahlers zu eliminieren, ist der Korrekturfaktor kz einzurechnen (siehe Tabelle kz). Durch diese Korrektur wird die zu einem Zeitpunkt t vom Benutzer ermittelte Kontrollzeit tk in einen Wert t'k umgerechnet, die sich zum Bezugszeitpunkt t=0 (Zeitpunkt der Eichung der Kontrollvorrichtung) ergeben hätte. t'k ist der Wert, der mit der vom Eichamt vorgegebenen Kontrollzeit tk0 zu vergleichen ist.

t'k = tk / kz

Die Verkehrsfehlergrenzen werden eingehalten, wenn:

tk, min < t'k < tk, max

Hierbei bezeichnen tk, min und tk, max die von der Eichbehörde festgelegten unteren und oberen Grenzen der Kontrollzeit.

Verkehrsfehlergrenzen und Messverfahren sind dem Eichschein bzw. der Gebrauchsanweisung der Geräte oder der entsprechenden Prüfvorrichtung zu entnehmen. Nach der Kontrollmessung wird der Prüfstrahler wieder im Aufbewahrungsbehälter untergebracht.

Wird ein Fehler festgestellt, der nicht durch den Anwender behoben werden kann, ist das Gerät zur Instandsetzung an das Herstellerwerk GRAETZ einzusenden.



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