Service-Intervalle
Vor Auslieferung eines jeden Gerätes wird die Messgenauigkeit überprüft und in einem Kalibrierprotokoll entsprechend bestätigt.
Die radiologische Kalibrierung erfolgt mit Cs-137 (662 keV). Ströme und Spannungen werden mit regelmäßig kalibrierten Messgeräten überprüft. Entsprechend der DIN EN ISO 9001:2008 basiert die Kalibrierung der eingesetzten Messmittel auf nationalen und internationalen Standards.
Für alle Funktionsprüfungen und Servicearbeiten ist die gründliche Kenntnis der Gebrauchsanweisungen der Geräte erforderlich.
- Alle 6 Monate sollte zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüft werden.
- Alle 2 Jahre sind Geräte, die im eichpflichtigen Betrieb eingesetzt werden, zu eichen.
Ausnahme: der Anwender dokumentiert im 6-Monats-Rhythmus die Ergebnisse von Kontrollmessungen mit einem Prüfstrahler und einer geeigneten Prüfvorrichtung zur Verlängerung der Eichgültigkeit. Voraussetzung: Die Ersteichung des Messgerätes erfolgte mit Zuordnung des Prüfstrahlers und der Prüfvorrichtung.
- Alle 3 Jahre sollten Geräte im industriellen Einsatz zur Kalibrierung ins Herstellerwerk GRAETZ eingesandt werden. Dieses entfällt bei geeichten Geräten.
- Alle 5 Jahre müssen Geräte, die bei der Feuerwehr im Einsatz sind, im Herstellerwerk GRAETZ kalibriert werden (siehe Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500, Abschnitt 1.3.3).
- Alle 6 Jahre sind Geräte bei Inanspruchnahme der Eichgültigkeits-verlängerung mit Prüfstrahler und Prüfvorrichtung durch ein staatliches Eichamt zu eichen. Wir empfehlen, das Gerät vorher zur Überprüfung und Kalibrierung an das Herstellerwerk GRAETZ zu senden.
Wird bei den Kontrollmessungen ein Fehler festgestellt, der nicht durch den Anwender behoben werden kann, ist das Gerät zur Instandsetzung an das Herstellerwerk GRAETZ einzusenden.