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Beförderung radioaktiver Stoffe
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Hier können Sie sich das Beförderungspapier
für GRAETZ-Prüfstrahler (PS 9 / PS 90 - HINWEIS: PS 90 nicht mehr lieferbar)
als MS-Word Dokument herunterladen:
BeförderungspapierUN2910_200109_neutral.doc
Beförderungspapier für UN 2910 - radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück,
begrenzte Stoffmenge
Bitte beachten Sie:
Paket äußerlich deutlich mit der Aufschrift "UN 2910" kennzeichnen
Nur Kurierdienste beauftragen, die radioaktive Stoffe transportieren!
(Postversand ist nicht zulässig)
Das zur Beförderung aufgegebene Gut ist nach den Vorschriften des ADR zur
Beförderung auf der Straße zugelassen.
Der Zustand, die Beschaffenheit und die
Verpackung des Gutes sowie die Bezettelung entsprechen den Vorschriften des ADR.
Die Beförderung erfolgt ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 des
ADR festgesetzten Freigrenzen.
Die Dosisleistung an den Außenseiten des Versandstückes ist jeweils kleiner
als 5 µSv/h.
Gefahrzettel und Unfallmerkblatt sind nicht erforderlich!
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